Mit maßgeschneiderten Leistungen für Studierende bieten wir dir einen Service rund um die Uhr über unsere R+V BKK APP, kostenlose Gesundheitsvorsorge und Reiseschutzimpfungen, Cashback und vieles mehr.

Vergütung
Cashback

Mit Aktiv-Bonus und Wahltarif in 3 Jahren bis zu 550 EUR zurückbekommen.*

Klemmbrett erledigt
Zusatzleistungen

Kostenlose Reiseschutzimpfungen, Online-Coachings zu mentaler Gesundheit, Fitness, Ernährung u.v.m.

Handy
Einfach & Digital

Kein Papierkram mehr, dafür mehr Zeit fürs Studium dank der R+V BKK App.

Siegel für Studenten-Krankenversicherung und Preis-Leistungssieger

Top-Leistungen für Studierende. Sagen nicht nur wir.

Siegel für Studenten-Krankenversicherung und Preis-Leistungssieger

Entdecke die Vorteile unserer Krankenversicherung für Studenten:

Paar mit Kayak
  • Mit unserem Wahltarif sparst du bis zu 99 EUR im Jahr, wenn du bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nimmst. Vorsorgeleistungen sind natürlich davon ausgenommen.
  • Reiseschutzimpfungen sind für dich kostenlos.
  • Im Rahmen unseres Bonusprogramms belohnen wir dich für einen gesunden Lebensstil. Egal ob Zahnvorsorge oder Mitgliedschaft im Fitnessstudio für jede Maßnahme erhältst du 10 EUR. Allen Neukund*innen schenken wir zusätzlich 90 EUR für den Start.
  • Einmal im Jahr geben wir dir mindestens 50 EUR zu einer professionellen Zahnreinigung dazu.
Studentin mit Smartphone und Kopfhörern
  • Mit der Teleclinic-App digital zum Arzt gehen und ärztliche Beratung, Medikamente und Krankmeldungen einfach über die App regeln.
  • Tu dir was Gutes mit kostenlosen, zertifizierten Online-Kursen rund um Fitness, Ernährung und Mental Health.
  • Wir bieten dir finanzielle Unterstützung bei alternativ-medizinischen Behandlungen.
  • Alle zwei Jahre kannst du ein kostenloses Hautkrebs-Screening in Anspruch nehmen.
Rakete

Jetzt wechseln!

Paul - Auszubildender im Bürowesen

“Ich fühle mich bei der R+V BKK gut aufgehoben. So kann ich mich voll und ganz auf mein Studium konzentrieren. Ohne mir Sorgen um meine Gesundheit machen zu müssen.”

Paul
Junge Frau steht draußen in einem Säulengang und blickt lächelnd in die Kamera.

“Die Gesundheitsangebote und Zusatzleistungen sind perfekt auf Studierende zugeschnitten. Die kostenlosen Online-Kurse zu Ernährung und Sport sind ein echter Pluspunkt. Ich kann die R+V BKK nur empfehlen!”

Elena
Jugendlicher mit schwarzem Hoodie lächelt in die Kamera.

“Die R+V BKK bietet mir als Student genau das, was ich brauche. Besonders praktisch finde ich die flexiblen Servicezeiten und die persönliche Beratung. Wenn ich Fragen habe, bekomme ich immer schnell Hilfe.”

Toni

Schnell & unkompliziert die Krankenkasse wechseln

Schnell & unkompliziert die Krankenkasse wechseln

In nur 2 Schritten zur Mitgliedschaft:

  1. Einfach Online-Antrag ausfüllen.
  2. Wir kündigen deine aktuelle Krankenversicherung.
Willkommen bei der R+V BKK.

Du bist bereits Mitglied?

Häufige Fragen zum Kran­ken­kas­senwech­sel:

Welche Dokumente benötige ich für den Wechsel?

Fülle einfach unser Online-Formular aus. Wenn wir weitere Dokumente von dir benötigen, melden wir uns im Nachgang bei dir.

Wie funktionieren die Wahltarife?

Mit unserem Wahltarif Beitragrückzahlung erhältst du beispielsweise Geld zurück, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Maximal beträgt die Prämie pro Jahr 1/12 des im Kalenderjahr an die R+V BKK gezahlten Jahresbeitrags.

Ambulante ärztliche Leistungen bei denen dir keine Verordnung verschrieben wird (Arzneimittel, Hilfsmittel,…), Präventions- und Vorsorgeleistungen haben keinen Einfluss auf deine Prämie.

 

Wie funktioniert das Aktiv-Bonusprogramm?

Das Bonusprogramm ist eine gute Möglichkeit, deine Beiträge zur Krankenkasse zu senken. Denn du erhältst von uns Geld zurück, wenn du auf deine Gesundheit achtest. Für jede Aktivität, egal ob Fitness, Entspannung oder Vorsorge belohnen wir dich mit 10 EUR je Maßnahme. Nach oben hin gibt es keine Grenze.

Muss ich als Student eine Krankenversicherung haben?

Damit du dich an einer Hochschule einschreiben kannst, musst du einen Krankenversicherungsnachweis erbringen. Je nach Alter, Einkommen und ob du im Erst- oder Zweitstudium bist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du als Studierender krankenversichert sein kannst:

  • über die Familienversicherung eines Elternteils oder eines Ehepartners in einer gesetzlichen Krankenkasse
  • über die studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
  • über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende bei einer gesetzlichen Krankenkasse
  • über eine private Krankenversicherung

Wie kann ich mich als Student familienversichern?

Die Familienversicherung gilt für dich bis zum 25. Lebensjahr – und unter bestimmten Bedingungen sogar noch länger.

Wenn du über ein Familienmitglied, das in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist (wie Vater, Mutter oder Ehepartner), mitversichert bist, kannst du das auch während deines Studiums bleiben. Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist bis zum 25. Lebensjahr möglich. Sollte dein Studium durch einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste unterbrochen oder verzögert werden, verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung um bis zu 12 Monate. Auch wenn du einen in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Ehepartner hast, kannst du familienversichert bleiben.

Beachte dabei: Damit du die Familienversicherung nutzen kannst, darf dein Gesamteinkommen 505 Euro monatlich (Stand: 2024) nicht übersteigen.

Wann kann ich von der kostengünstigen studentischen Krankenversicherung (KVdS) profitieren?

Du kannst die kostengünstige studentische Krankenversicherung nutzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Du bist an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben.
  • Du hast das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Eine kostenfreie Familienversicherung ist nicht (mehr) möglich oder ausgeschlossen.
  • Du übst keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aus.
  • Es besteht keine vorrangige Versicherung, z. B. als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Die Versicherung endet in dem Semester, in dem du dein 30. Lebensjahr vollendest. Unter bestimmten Umständen, wie z. B. besondere familiäre oder persönliche Gründe, oder wenn du deine Zugangsvoraussetzung (z. B. Abitur) über den zweiten Bildungsweg erworben hast, kannst du auch über das 30. Lebensjahr hinaus versichert bleiben.

Um die studentische Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, musst du eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.

Wie bekomme ich den Krankenversicherungsnachweis für die Universität oder Hochschule?

Teile deiner Krankenkasse frühzeitig mit, für welche staatlich anerkannte Universität oder Hochschule du im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens einen entsprechenden Nachweis benötigst. Die Krankenkasse übermittelt dann die notwendigen Daten.

Seit dem 1. Januar 2022 erfolgt der Prozess maschinell, weshalb du in der Regel keine Versicherungsbescheinigung in Papierform mehr erhältst. Das funktioniert über das sogenannte elektronische Studenten-Meldeverfahren (ESMV).

Kann ich während des Studiums die Krankenkasse wechseln?

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist auch während des Studiums unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Du bist studentisch oder freiwillig gesetzlich krankenversichert.
  • Du hast die zwölfmonatige Bindungsfrist nach Eintritt in eine Krankenversicherung eingehalten.
  • Wenn du einen Wahltarif bei deiner Krankenkasse abgeschlossen hast, können andere Kündigungsfristen gelten.

Bist du über einen Elternteil oder deinen Ehepartner kostenfrei familienversichert, ist ein Wechsel nicht möglich.

Wie lange kann ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben?

Die studentische Krankenversicherung kann maximal bis zum Ende des Semesters bestehen, in dem du das 30. Lebensjahr vollendet hast.

Ich arbeite neben dem Studium, welche Auswirkungen hat das auf meine Krankenversicherung?

Studierende, die familienversichert sind und regelmäßig monatliche Einkünfte von mehr als 505 EUR erzielen, müssen sich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern. Bei Ausschluss der Familienversicherung und einem monatlichen Arbeitsentgelt über 505 EUR, aber unter 538 EUR, ist eine studentische Krankenversicherung als Ausnahmeregelung für geringfügig Beschäftigte möglich.

Für Studierende, die selbst versichert sind, gilt: Du kannst in der Regel weiterhin kostengünstig als Student oder Studentin versichert bleiben, wenn du:

  • während des Semesters wöchentlich höchstens 20 Stunden arbeitest oder
  • mehr als 20 Wochenstunden arbeitest und die Beschäftigung ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit ausübst,
  • mehr als 20 Wochenstunden arbeitest und die zusätzlichen Stunden abends, nachts oder am Wochenende leistest. Diese Beschäftigungen müssen allerdings auf längstens 26 Wochen im Jahr befristet sein.

Beitragsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung besteht bei Studenten, die eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen, in der sie längstens drei Monate (70 Arbeitstage) im Kalenderjahr tätig sind. Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle. Bei dieser Art der Beschäftigung sind keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu bezahlen. Die Besteuerung erfolgt entweder individuell über die Lohnsteuerkarte oder pauschal mit 25 % (nur Lohnsteuer) durch den Arbeitgeber.

Ich mache ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums, wie bin ich krankenversichert?

Wenn du während deines Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum (Zwischenpraktikum) machst, ist dieses sozialversicherungsfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel du arbeitest oder verdienst.

Machst du ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt, aber bist nicht immatrikuliert, bist du als Praktikant sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall musst du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen, es sei denn, du bist über die Familienversicherung abgesichert. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernimmt dein Arbeitgeber, basierend auf einem festgelegten Mindestentgelt.

Bei einem Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt wirst du als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Hier gelten die Regelungen für „geringfügige“ oder „kurzfristige“ Beschäftigungen nicht. Wenn du nicht mehr als 325 Euro im Monat verdienst, übernimmt dein Arbeitgeber die kompletten Beiträge. Die Regelungen für den Übergangsbereich (Einkommen zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR) sind ebenfalls nicht anwendbar.

Wichtig: Damit du über die Familienversicherung abgesichert bleiben kannst, darf dein Gesamteinkommen die Grenze von 505 EUR monatlich nicht überschreiten.

Ich mache ein nicht vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums, wie bin ich krankenversichert?

Wenn du während deines Studiums ein freiwilliges (nicht vorgeschriebenes) Zwischenpraktikum machst, gelten für dich die gleichen Regeln wie für einen beschäftigten Studenten. Das bedeutet, dass du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die Sonderregelungen für Studierende nutzen kannst. In der Rentenversicherung bist du jedoch versicherungspflichtig, wenn du ein nicht vorgeschriebenes Praktikum machst. Wenn du dabei ein Arbeitsentgelt von maximal 538 EUR pro Monat erhältst, kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Machst du ein nicht vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum vor Beginn oder nach Abschluss deines Studiums und erhältst dafür Arbeitsentgelt, wirst du in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als „normaler Beschäftigter“ eingestuft. Allerdings greifen in diesem Fall auch die Regelungen für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach dem Studium?

Mit Abschluss des Studiums endet auch deine studentische Krankenversicherung. Bis zum Ende des Semesters kannst du aber weiter als Studierender versichert sein. Danach kannst du auch weiterhin von den Vorteilen der R+V BKK profitieren.

 

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      * Beispielhafte Rechnung bei Inanspruchnahme von 5-6 Maßnahmen im Bonusprogramm pro Jahr:
      1. Jahr: 50 € Bonus + 90 € Starterbonus + 99 € Beitragsrückzahlung
      2. Jahr: 60 € Bonus + 99 € Beitragsrückzahlung
      3. Jahr: 60 € Bonus + 99  € Beitragsrückzahlung

      Maximal beträgt die Prämie pro Jahr 1/12 des im Kalenderjahr an die R+V BKK gezahlten Jahresbeitrags.