Willkommen bei der R+V BKK – Ihre Krankenversicherung für ein sorgenfreies Leben im Ruhestand. Entdecken Sie unsere vielfältigen Leistungen und Services und profitieren Sie von unserem stabil günstigen Beitragssatz von nur 16,0 %.  Jetzt in nur 2 Schritten Mitglied werden.

Vergütung
Cashback

Mit Aktiv-Bonus und Wahltarif in 3 Jahren bis zu 840 EUR zurückbekommen.*

Klemmbrett erledigt
Zusatzleistungen

Prof. Zahnreinigung, Arzttermin-Service, Präventionsangebote, Gesundheitsreisen u.v.m.

Programme für chronisch Kranke

Rücken-Therapie, Hüft-Knie-Therapie, Rheuma-Vorsorge u.v.m.

Testsieger und Krankenkasseninfo Siegel

Top-Leistungen für unsere Mitglieder. Sagen nicht nur wir.

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Entdecken Sie die Vorteile unserer Krankenkasse:

  • Profitieren Sie von unserem stabil günstigen Beitragssatz von nur 16,0 %.
  • Mit unserem Wahltarif bis zu 300 EUR im Jahr zurückbekommen.
  • Mit der Teleclinic-App einfach digital zum Arzt gehen und ärztliche Beratung, Medikamente und Krankmeldungen einfach über die App regeln.
  • Geringere Wartezeit dank unseres Facharzt-Terminservices.
  • Für einen gesunden Lebensstil belohnen wir Sie mit 10 EUR je Maßnahme im R+V BKK Bonusprogramm. Für den Start gibt es von uns 90 EUR geschenkt.
Ältere Frau beim Yoga
  • Wir bezuschussen Gesundheitsreisen mit bis zu 200 EUR pro Jahr.
  • Alle zwei Jahre spendieren wir Ihnen ein kostenloses Hautkrebs-Screening.
  • Einmal im Jahr geben wir mindestens 50 EUR zu einer professionellen Zahnreinigung dazu.
  • Wir garantieren Ihnen bis zu 200 EUR Zuschuss zu Präventionskursen pro Jahr.
  • Für unsere chronisch erkrankten Versicherten bieten wir besondere Leistungen an wie Rücken-Therapie, Hüft-Knie-Therapie, Rheuma-Vorsorge u.v.m.
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Jetzt wechseln!

Ältere Frau lächelt in Kamera

“Die persönliche Betreuung steht bei der R+V Betriebskrankenkasse an oberster Stelle. Ich fühle mich hier nicht wie eine Nummer, sondern als geschätzte Kundin.”

Miriam Krämer seit 3 Jahren Mitglied bei der R+V BKK
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“Die benutzerfreundliche App der R+V BKK hat mir das Leben wirklich leichter gemacht. Ich kann ganz einfach Rechnungen einreichen, meine Versicherungsunterlagen einsehen und sogar mit einem Kundenberater chatten, alles bequem von zu Hause aus.”

Ralf Schneider seit kurzem Mitglied bei der R+V BKK

Schnell & unkompliziert die Krankenkasse wechseln

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In nur 2 Schritten zur Mitgliedschaft:

  1. Einfach Online-Antrag ausfüllen.
  2. Wir kündigen Ihre aktuelle Krankenversicherung. Eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist dabei zu jeder Zeit vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Der Wechsel ist ganz ohne Risiko.
Willkommen bei der R+V BKK.

Häufige Fragen zum Kran­ken­kas­senwech­sel:

Kann ich jederzeit die Krankenkasse wechseln?

Ja, Sie müssen nur die gesetzliche Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei Ihrer alten Krankenkasse erfüllt haben. Darüber hinaus gibt es aber auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn beispielsweise Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder sich mehrere Krankenkassen zu einer neuen vereinigen.

Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?

Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, wenn Sie bei Ihrer jetzigen Krankenkasse für mindestens zwölf Monate versichert waren.
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre Krankenkasse ohne Kündigungsfrist wechseln.

Wie bin ich versichert, wenn ich meine aktuelle Krankenversicherung gekündigt habe und noch nicht Mitglied bei der R+V BKK bin?

Wenn Sie selbst gekündigt haben, bleiben Sie bei Ihrer aktuellen Krankenversicherung so lange versichert, bis die Mitgliedschaft bei uns beginnt. Es entsteht keine Versicherungslücke .

Welche Dokumente benötige ich für den Wechsel?

Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Wenn wir weitere Dokumente benötigen, melden wir uns im Nachgang bei Ihnen.

Wie funktionieren die Wahltarife?

Mit unserem Wahltarif Beitragsrückzahlung erhalten Sie beispielsweise Geld zurück, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. So können Sie im ersten Versicherungsjahr 100 EUR, ab dem dritten leistungsfreien Jahr sogar 300 EUR zurückerstattet bekommen.

 

Ambulante ärztliche Leistungen bei denen Ihnen keine Verordnung verschrieben wird (Arzneimittel, Hilfsmittel,…), Präventions- und Vorsorgeleistungen haben keinen Einfluss auf die Prämie.

Wie funktioniert das Aktiv-Bonusprogramm?

Das Bonusprogramm ist eine gute Möglichkeit, Ihre Beiträge zur Krankenkasse zu senken. Denn Sie erhalten von uns Geld zurück, wenn Sie auf Ihre Gesundheit achten. Für jede Aktivität, egal ob Fitness, Entspannung oder Vorsorge belohnen wir Sie mit 10 EUR je Maßnahme. Nach oben hin gibt es keine Grenze.

Wie bin ich als Rentner versichert?

Sie sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen (gleich welcher Art), einen Rentenanspruch haben und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen. Diese ist erfüllt, wenn seit Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Versicherungszeiten in einer privaten Krankenversicherung werden nicht berücksichtigt.

Für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind werden pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.

Wird die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, prüfen wir für Sie gerne die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung als Rentner.

Bei Anträgen auf Witwen- oder Witwerrente gelten für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner in der Regel dieselben Voraussetzungen wie bei einem Antrag auf Rente aus der eigenen Versicherung. Die Vorversicherungszeit kann hier durch den Rentenantragsteller selbst oder durch den verstorbenen Angehörigen erfüllt werden.

Waisenrentner sind ohne Berücksichtigung einer Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung pflichtversichert. Waren Sie jedoch zuletzt vor der Stellung des Rentenantrags privat krankenversichert, ist die Pflichtversicherung unter Umständen ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Beitragssatz für pflichtversicherte Rentner?

Als versicherungspflichtiger Rentner müssen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente, einer gesetzlichen Rente aus dem Ausland oder Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Mit Arbeitseinkommen sind Einkünfte aus einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit, aus Gewerbebetrieben sowie aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft gemeint. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser beträgt derzeit für alle Krankenkassen 14,6 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in Höhe von 1,4 %. Die Deutsche Rentenversicherung trägt 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes sowie 0,7 % des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes und führt für Sie die Beiträge aus der Rente an uns ab.

Renten von ausländischen (gesetzlichen) Rentenversicherungsträgern sind ebenfalls beitragspflichtig. Auch hier setzt sich der Beitrag aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, also 7,3 %, sowie der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes (0,7 %) zusammen.

Waisenrentner zahlen keine Beiträge aus ihrer Waisenrente. Diese Regelung gilt grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Danach erfolgt eine Prüfung auf Beitragspflicht.

Ausnahme: Üben Sie neben der Waisenrente eine Beschäftigung aus, absolvieren Sie eine berufliche Ausbildung oder erhalten Leistungen von der Agentur für Arbeit, sind Sie als Arbeitnehmer, Auszubildender oder Arbeitslosengeldbezieher bei der R+V BKK versichert. In diesem Fall zahlen Sie Beiträge auf Ihre Waisenrente.

Hinweis: Für pflichtversicherte Renten- und Versorgungsbezieher hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Deutsche Rentenversicherung und die Zahlstellen von Versorgungsbezügen, die die Beiträge direkt an die Krankenkassen abführen, für die technische Umstellung auf die unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen eine Vorlaufzeit von zwei Monaten erhalten. Daher kommt es bei Beitragssatzänderungen für diesen Personenkreis immer zu einer zweimonatigen Verzögerung.

Wie hoch ist der Beitragssatz für freiwillig versicherte Rentner?

Hier werden zur Berechnung des Beitrags sämtliche Einkünfte und Einkommensarten berücksichtigt. Aus diesem Grund sind neben der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich auch eine gesetzliche Rente aus dem Ausland, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie alle weiteren Einkünfte (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) beitragspflichtig. Das vom Gesetzgeber vorgegebene monatliche Mindesteinkommen (2024 = 1.178,33 EUR) gilt auch für freiwillig versicherte Rentner. Welcher Beitragssatz für die Berechnung der Beiträge zugrunde gelegt wird, hängt von der Art der beitragspflichtigen Einnahmen ab.

Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 % ist für die Beitragsberechnung aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit maßgeblich. Für gesetzliche Renten aus dem Ausland wird die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (also 7,3 %) zugrunde gelegt. Für die sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen gilt grundsätzlich der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 %.

Hinzu kommt jeweils der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz von 1,4 %. Die sich daraus ergebenden Beiträge haben freiwillig versicherte Rentenbezieher alleine zu zahlen. Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger allerdings einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

Wie hoch ist mein Beitrag zu Pflegeversicherung?

Die Beiträge zur Pflegeversicherung tragen Sie als Rentner alleine. Auch einen Zuschuss seitens der Deutschen Rentenversicherung gibt es nicht. Der einheitliche Beitragssatz beträgt 3,4 % bzw. 4,0 % für kinderlose Rentner, die nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist ab dem 01.07.2023 abhängig von der Kinderzahl.

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      * Beispielhafte Rechnung bei Inanspruchnahme von 5 Maßnahmen im Bonusprogramm pro Jahr:
      1. Jahr: 50 € Bonus + 90 € Starterbonus + 100 € Beitragsrückzahlung
      2. Jahr: 50 € Bonus + 200 € Beitragsrückzahlung
      3. Jahr: 50 € Bonus + 300 € Beitragsrückzahlung