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Häufige Fragen zum Kran­ken­kas­senwech­sel:

Kann ich jederzeit die Krankenkasse wechseln?

Ja, Sie müssen nur die gesetzliche Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei Ihrer alten Krankenkasse erfüllt haben. Darüber hinaus gibt es aber auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn beispielsweise Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder sich mehrere Krankenkassen zu einer neuen vereinigen. Oder Sie einen neue Job antreten.

Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?

Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, wenn Sie bei Ihrer jetzigen Krankenkasse für mindestens zwölf Monate versichert waren.
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre Krankenkasse ohne Kündigungsfrist wechseln.

Wie bin ich versichert, wenn ich meine aktuelle Krankenversicherung gekündigt habe und noch nicht Mitglied bei der R+V BKK bin?

Wenn Sie gekündigt haben, bleiben Sie bei Ihrer aktuellen Krankenversicherung so lange versichert, bis die Mitgliedschaft bei uns beginnt. Es entsteht keine Versicherungslücke .

Welche Dokumente benötige ich für den Wechsel?

Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Wenn wir weitere Dokumente benötigen, melden wir uns im Nachgang bei Ihnen.

Was bringt mir cash4health?

Mit unserem Bonusprogramm cash4health belohnen wir Sie für gesundheitsbewusstes Verhalten. Einfach Gesundheitsmaßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Fitnesskurse nachweisen und bis zu 370 EUR jährlich sichern. So profitieren Sie doppelt – von Ihrer Gesundheit und von attraktiven Prämien!