Schnell & unkompliziert die Krankenkasse wechseln

In nur 2 Schritten zur Mitgliedschaft:
- Einfach Online-Antrag ausfüllen.
- Wir kündigen Ihre aktuelle Krankenversicherung. Eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist dabei zu jeder Zeit vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Der Wechsel ist ganz ohne Risiko.
Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel:
Kann ich jederzeit die Krankenkasse wechseln?
Ja, Sie müssen nur die gesetzliche Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei Ihrer alten Krankenkasse erfüllt haben. Darüber hinaus gibt es aber auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn beispielsweise Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder sich mehrere Krankenkassen zu einer neuen vereinigen. Oder Sie eine neue Arbeitsstelle antreten.
Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?
Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, wenn Sie bei Ihrer jetzigen Krankenkasse für mindestens zwölf Monate versichert waren.
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre Krankenkasse ohne Kündigungsfrist wechseln.
Wie bin ich versichert, wenn ich meine aktuelle Krankenversicherung gekündigt habe und noch nicht Mitglied bei der R+V BKK bin?
Wenn Sie selbst gekündigt haben, bleiben Sie bei Ihrer aktuellen Krankenversicherung so lange versichert, bis die Mitgliedschaft bei uns beginnt. Es entsteht keine Versicherungslücke .
Welche Dokumente benötige ich für den Wechsel?
Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Wenn wir weitere Dokumente benötigen, melden wir uns im Nachgang bei Ihnen.





„Unsere Familie steht an erster Stelle – und bei unserer Krankenkasse fühlen wir uns genauso behandelt. Ob Vorsorge für die Kleinen oder Unterstützung in besonderen Situationen: Wir wissen, dass wir uns jederzeit auf sie verlassen können.“