Gesundheitlich gut abgesichert mit der R+V BKK und unserem Angebot, das weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Vorsorgeuntersuchungen, Kinder-Bonusprogramm, Impfungen und Präventionsmaßnahmen – wir sorgen mit dafür, dass Ihre Kinder gesund aufwachsen.

Vergütung
Cashback

Mit Aktiv-Bonus und Wahltarif in 3 Jahren bis zu 840 € zurückbekommen.*

Klemmbrett erledigt
Zusatzleistungen

BKK Starke Kids Premium Vorsorge-Programm, Arzttermin-Service, Reiseschutzimpfungen u.v.m.

Handy
Einfach & Digital

Kein Papierkram mehr, dafür mehr Zeit für die Familie dank der R+V BKK App.

Testsieger und Krankenkasseninfo Siegel

Top-Leistungen für unsere Mitglieder. Sagen nicht nur wir.

Testsieger und Krankenkasseninfo Siegel

Entdecken Sie die Vorteile unserer Krankenkasse für die ganze Familie:

Mutter liegt auf Couch und hebt Kleinkind in die Luft
  • Kind und Kegel – bei uns sind alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
  • Mit der Teleclinic-App einfach digital zum Arzt gehen. Inklusive Rezept und Bescheinigung fürs Kinderkrankengeld.
  • Mit uns die Familien-Urlaubskasse schonen:  Wir übernehmen Ihre Reiseschutzimpfungen.
  • Mit unserem Wahltarif sparen Sie bis zu 300 EUR im Jahr, wenn Sie bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Vorsorgeleistungen sind natürlich davon ausgenommen.
  • Mit unserem Bonusprogramm belohnen wir Sie für einen gesunden Lebensstil mit Geldprämien und Zuschüssen. Zum Start gibt’s 90 EUR von uns geschenkt.
Vater trägt Sohn auf den Schultern
  • U10, U11, J2 werden im gesamten Versorgungsgebiet voll bezahlt. Das Programm BKK STARKE KIDS umfasst eine lückenlose Vorsorge vom Baby bis zum Teenie.
  • Zusammen mit unserem Partner medicalnetworks bieten wir Ihnen und Ihrer Familie die Möglichkeit zu einer Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche.
  • Alle zwei Jahre spendieren wir Ihnen ein kostenloses Hautkrebs-Screening.
  • Einmal im Jahr geben wir mindestens 50 EUR zu einer professionellen Zahnreinigung dazu.
  • Bis zu 200 EUR Zuschuss zu Präventionskursen pro Jahr.
Rakete

Jetzt wechseln!

Junge Frau in Jeansjacke

“Die R+V BKK ist für uns als Familie genau die richtige Wahl. Die flexiblen Servicezeiten und die persönliche Beratung sind großartig. Besonders begeistert bin ich von den umfangreichen Vorsorgeuntersuchungen und den zusätzlichen Leistungen für Kinder.”

Evren G. Mutter von einem Kind (2 Jahre)
Mann in seinen Vierzigern Zuhause

“Mit drei kleinen Kindern ist unser Alltag oft ziemlich hektisch. Deshalb bin ich froh, dass wir bei der R+V BKK sind. Die Krankenkasse bietet nicht nur hervorragende Leistungen, sondern auch einen tollen Service. ”

Michael W. Vater von drei Kindern (2, 6 und 9 Jahre)
Frau in ihren Vierzigern zuhause

“Als Mutter von zwei Kindern habe ich hohe Ansprüche an unsere Krankenkasse. Die R+V BKK erfüllt diese voll und ganz. Besonders die zusätzlichen Leistungen für Familien, wie z. B. die Unterstützung bei Vorsorgeuntersuchungen und die umfangreichen Beratungsangebote, sind für uns sehr hilfreich.”

Laura H. Mutter von zwei Kindern (5 und 10 Jahre)

Schnell & unkompliziert die Krankenkasse wechseln

Familie mit Laptop

In nur 2 Schritten zur Mitgliedschaft:

  1. Einfach Online-Antrag ausfüllen.
  2. Wir kündigen Ihre aktuelle Krankenversicherung. Eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist dabei zu jeder Zeit vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Der Wechsel ist ganz ohne Risiko.
Willkommen bei der R+V BKK.

Sie sind bereits Mitglied?

Häufige Fragen zum Kran­ken­kas­senwech­sel:

Kann ich jederzeit die Krankenkasse wechseln?

Ja, Sie müssen nur die gesetzliche Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei Ihrer alten Krankenkasse erfüllt haben. Darüber hinaus gibt es aber auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn beispielsweise Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder sich mehrere Krankenkassen zu einer neuen vereinigen. Oder Sie eine neue Arbeitsstelle antreten.

Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?

Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, wenn Sie bei Ihrer jetzigen Krankenkasse für mindestens zwölf Monate versichert waren.
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre Krankenkasse ohne Kündigungsfrist wechseln.

Wie bin ich versichert, wenn ich meine aktuelle Krankenversicherung gekündigt habe und noch nicht Mitglied bei der R+V BKK bin?

Wenn Sie selbst gekündigt haben, bleiben Sie bei Ihrer aktuellen Krankenversicherung so lange versichert, bis die Mitgliedschaft bei uns beginnt. Es entsteht keine Versicherungslücke .

Welche Dokumente benötige ich für den Wechsel?

Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Wenn wir weitere Dokumente benötigen, melden wir uns im Nachgang bei Ihnen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich meine Familie beitragsfrei mitversichern will?

Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Eine Kopie der aktuellen Schul- oder Studienbescheinigung, falls das Kind 23 Jahre oder älter ist.
  • Eine Geburts- oder Heiratsurkunde bei unterschiedlichem Familiennamen.
  • Eine Kopie der Dienstzeitbescheinigung, falls Wehrdienst oder ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst geleistet wurde.
  • Einen Einkommensnachweis, wie zum Beispiel den Steuerbescheid, bei selbstständiger Tätigkeit der zu versichernden Person.
  • Eine Einkommensbescheinigung, etwa eine Gehaltsabrechnung oder einen Einkommensteuerbescheid, falls die Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner privat versichert ist.

Wen kann ich beitragsfrei in der Familien-Krankenversicherung mitversichern?

  • Ehepartner*in oder eingetragene Lebenspartner*in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, was sich auf gleichgeschlechtliche Paare bezieht, die in einer der Ehe gleichgestellten Partnerschaft leben.
  • Kinder, sowohl leibliche als auch adoptierte, bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
  • Stief- und Enkelkinder, die in Ihrem Haushalt leben.
  • Stief- und Enkelkinder, die nicht bei Ihnen wohnen, aber von Ihnen als hauptversicherter Person finanziell unterstützt werden.
  • Pflegekinder, die nicht im Rahmen einer beruflichen Pflege betreut werden.

Wie viel darf man verdienen, um in der Familienversicherung zu bleiben?

Für die Mitgliedschaft in der Familienversicherung gilt eine festgelegte Einkommensgrenze: Familienversichert sind Angehörige, deren monatliches Einkommen höchstens 505 EUR beträgt, und bei einem Minijob 538 EUR nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen gelten für alle Personengruppen, einschließlich Kinder, Studierende und Angehörige im Ruhestand.

In diesen Betrag werden folgende Einkommensarten einbezogen:

  • Der Bruttolohn aus einer Beschäftigung, einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.
  • Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit.
  • Kapitalerträge, z.B. Zinserträge oder Gewinne aus Wertpapieren.
  • Abfindungen.
  • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung.
  • Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
  • Vorsorgeleistungen und Renten.
  • Weitere Einkünfte wie Abfindungen.

Eltern- und Kindergeld sowie BAföG werden bei der Berechnung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht berücksichtigt.

Dürfen Familienmitglieder unentgeltlich arbeiten, wenn sie in der Familienkrankenversicherung sind?

Erhalten Familienmitglieder kein Einkommen aus ihrer unentgeltlichen Arbeit, etwa bei einem unbezahlten Praktikum, hat dies keinen Einfluss auf ihren Versicherungsstatus in der Familienversicherung.

Welche Altersgrenzen gelten für Kinder in der Familienversicherung?

Familienversichert werden Kinder

  • bis zu ihrem 18. Geburtstag,
  • bis zu ihrem 23. Geburtstag, wenn sie noch nicht erwerbstätig sind,
  • bis zu ihrem 25. Geburtstag, wenn die familienversicherten Kinder die obenstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bis wann können Studierende in der Familienversicherung bleiben?

Studierende, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, profitieren weiterhin von allen Vorteilen der Familienversicherung. Sie können über ihre Eltern sowie über ihre*n Ehepartner*in oder eingetragene*n Lebenspartner*in familienversichert sein.

Wann ist eine Familienversicherung ausgeschlossen?

Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist und ihr/sein regelmäßiges Gesamteinkommen 5.775 EUR monatlich übersteigt. Ist der/die mit dem Kind verwandte Ehepartner*in Arbeitnehmer*in und bestand bereits am 31.12.2002 eine private Krankenversicherung, gilt die geringere Grenze von 5.175 EUR. Darüber hinaus muss das Gesamteinkommen regelmäßig höher sein als das des Mitglieds. (Stand: 2024)

Wie funktionieren die Wahltarife?

Mit unserem Wahltarif Beitragsrückzahlung erhalten Sie beispielsweise Geld zurück, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. So können Sie im ersten Versicherungsjahr 100 EUR, ab dem dritten leistungsfreien Jahr sogar 300 EUR zurückerstattet bekommen.

 

Ambulante ärztliche Leistungen bei denen keine Verordnung verschrieben wird (Arzneimittel, Hilfsmittel,…), Präventions- und Vorsorgeleistungen haben keinen Einfluss auf die Prämie.

Wie funktioniert das Aktiv-Bonusprogramm?

Das Bonusprogramm ist eine gute Möglichkeit, Ihre Beiträge zur Krankenkasse zu senken. Denn Sie erhalten von uns Geld zurück, wenn Sie auf Ihre Gesundheit achten. Für jede Aktivität, egal ob Fitness, Entspannung oder Vorsorge belohnen wir Sie mit 10 EUR je Maßnahme. Nach oben hin gibt es keine Grenze.

Fragezeichen

Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen oder zum Wechsel?

    Jetzt kostenlose Infos per E-Mail anfordern:





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      * Beispielhafte Rechnung bei Inanspruchnahme von 5 Maßnahmen im Bonusprogramm pro Jahr:
      1. Jahr: 50 € Bonus + 90 € Starterbonus + 100 € Beitragsrückzahlung
      2. Jahr: 50 € Bonus + 200 € Beitragsrückzahlung
      3. Jahr: 50 € Bonus + 300 € Beitragsrückzahlung